Laut Angaben auf der Website der Bundesbank hat die Bundesbank eine neue Maßnahme angekündigt: Sie verlangt von bestimmten Zahlungsdienstleistern, die digitale Währungen anbieten, dass sie ein wirksames Kundenidentifikationsverfahren (KID) einrichten und betreiben. Diese Vorgabe gilt für alle Anbieter, die digitale Währungen ausstellen, und entspricht den Standards, die für Banken und Kreditinstitute gelten. Die Frist für Stellungnahmen beträgt 60 Tage ab dem Tag, an dem die Maßnahme im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.